INFORMATIONEN VON A - Z
Aktuell wird das Eltern ABC überarbeitet und angepasst.

A
| ABSENZEN Absenzen werden in der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) der Kantonalen Bildungsdirektion Bern (BKD) geregelt. Bitte melden Sie uns via escola App Abwesenheiten vom Unterricht (Krankheit, Unfall, Arzt – oder Zahnarztbesuch). Kann eine Absenz nicht begründet werden oder gibt es kein bewilligtes Gesuch, ist die Absenz unentschuldigt. Es erfolgt eine Anzeige wegen Schulversäumnis (Volksschulgesetz Art. 32 und Art 33). Wichtige Information für Kindergartenkinder |
| ANMELDUNG KINDERGARTEN/SCHULE |
| ANLIEGEN UND/ODER BESCHWERDEN Wir pflegen an unserer Schule klare Kommunikationswege. Bitte kontaktieren Sie bei Anliegen und/oder Beschwerden zuerst die direkt betroffene Lehrperson. Falls keine Verbesserung der Situation erfolgt und/oder keine Lösung gefunden werden kann, melden Sie sich bei der Schulleitung. |
| ANTOLIN www.antolin.ch |
B
| BEURTEILUNG Alle Lernenden erhalten erst am letzten Schultag vor den Sommerferien die Beurteilungsberichte. Bei Abwesenheit wird der Beurteilungsbericht nicht vorzeitig abgegeben, sondern in einem verschlossenen Couvert auf der Einwohnergemeinde Merzligen hinterlegt. Die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten können ihn dort zu einem späteren Zeitpunkt abholen. Informationen zur Beurteilung finden Sie hier:
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| BEGABTENFÖRDERUNG |
| BEURTEILUNGEN & BEOBACHTUNGEN Rückmeldungen der Lehrperson bringen die Schüler*innen Zyklus 2 nach Hause. Anschliessend werden die Arbeiten in der Schule deponiert und eingeordnet. |
| BIBLIOTHEK |
| BLACKBOX ZYKLUS 2 Verloren gegangene Gegenstände werden während dem Quartal in der Blackbox vor dem Arbeitsraum der Lehrpersonen gesammelt. Immer am Freitag können die Schüler*innen die Blackbox einsehen und Gegenstände zurückerhalten. Jeweils in den darauffolgenden Quartalsferien wird die Blackbox vollständig geleert und darin übrig gebliebene Gegenstände entfernt. |
C
| CHROMEBOOKS |
D
| DISPENSATIONEN Dispensationen vom Schulunterricht richten sich nach den Bestimmungen der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom 16.3.2007 (BSG 432.213.12). Bitte reichen Sie das Gesuch spätestens vier Wochen im Voraus ein (Art. 8 DVAD). Gesuche für Dispensationen sind schriftlich und begründet an die Schulleitung zu richten: Schule Hermrigen-Merzligen-Jens
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| DATENSCHUTZ Angaben zum Datenschutz escola finden Sie hier. |
| DaZ |
E
| EINTRITT KINDERGARTEN Informationen zum Eintritt in den Kindergarten finden Sie hier. Anbei finden Sie die Einschreibeunterlagen für den Kindergarten. |
| ELEKTRONISCHE GERÄTE Elektronische Geräte begleiten uns in unserem Alltag, sei es privat oder während der Arbeit. Das Mitnehmen von privaten, elektronischen Geräten und deren Benutzung (Smartphone, Mobiltelefon, Tablet, MP3 Player, Kopfhörer, Bodycam und ähnliches) ist auf dem Schulareal und im Schulhaus während den Öffnungszeiten untersagt. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf das elektronische Gerät mitgenommen werden. In diesem Fall muss die Klassenlehrperson vorgängig informiert werden. |
| EINSCHREIBEN KINDERGARTEN & SCHULE |
| ELTERNTAXIS Wir bitten Sie, Ihr Kind nur in Ausnahmesituationen mit dem Auto zur Schule zu bringen oder abzuholen. Sie entziehen Ihrem Kind das „Erlebnis Schulweg“ und gefährden die anderen Kinder. Für das Parkieren von motorisierten Fahrzeugen ist nur der gekennzeichnete Parkplatz vorgesehen. Die Ein- und Ausfahrt des Schulbusses sowie der dafür vorgesehene Halteplatz sind freizuhalten. |
| ESCOLA Alle Schulinformationen und Mitteilungen finden Sie auf der App und/oder der Schulverwaltungsplattform escola. Bitte besuchen Sie regelmässig escola (Pinboard und Messenger) damit Sie keine wichtigen Informationen verpassen. |
F
| FERIENORDNUNG Der Ferienplan der Primarschule Hermrigen-Merzligen-Jens richtet sich nach der kantonalen Ferienordnung. 2025/2026Sommer Herbst Winter Sportwoche Frühling Sommer 2026/2027Sommer Herbst Winter Sportwoche Frühling Sommer
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| FOTOS & AUFNAHMEN Während des Schuljahres werden im Rahmen von speziellen Projekten immer wieder Fotos der Schülerinnen und Schüler gemacht. Diese sind eine schöne Erinnerung an gemeinsame Erlebnisse. Einzelne Fotos werden auch für Präsentationen, zum Beispiel anlässlich eines Elternabends intern verwendet. |
| FREIE HALBTAGE Gemäss Artikel 27 des bernischen Volksschulgesetzes haben Eltern und Erziehungsberechtigte das Recht, ihre Kinder nach vorheriger Mitteilung an die Schule an maximal fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Der verpasste Lernstoff ist in jedem Fall eigenständig nachzuholen. Wird von diesem Recht gebrauch gemacht, muss die Klassenlehrperson frühzeitig (spätestens am Vortag) über die bevorstehende Abwesenheit via escola informiert werden. Bitte vermeiden Sie Absenzen 14 Tage vor den Schulfeiern und/oder den Sommerferien und nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit der Schulleitung auf. |
| SCHULFREIE HALBTAGE Sämtliche schulfreien Termine finden Sie in der Agenda von escola. |
| FUNDGRUBE ZYKLUS 1 Am Schulstandort Hermrigen wird verloren gegangenes Material in der Fundgrube gesammelt. Ab und zu fragen die Lehrpersonen bei den Schüler*innen nach, wem was gehört. Werfen Sie doch ab und zu einen Blick in die Fundgrube. |
G
| GOOGLE WORKSPACE FOR EDUCATION |
| GESUNDHEITSFÖRDERUNG Es ist wichtig, dass die Schüler*innen während des Unterrichtes Wasser trinken können. Wasser lässt die Energie wiederaufleben. Darum geben Sie Ihrem Kind eine angeschriebeneTrinkflasche mit. |
| GEBURTSTAG Die Schüler*innen dürfen gerne ein Znünie zum Geburtstag mitbringen. Wenn jemand etwas mitbringt, sind wir froh, wenn die Klassenlehrperson informiert wird, damit es keine "Znünikollision" gibt.
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H
| HALBTAGE |
| HAUSORDNUNG |
| HAUSAUFGABEN Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Die Schulen können Hausaufgaben erteilen. Dabei dürfen folgende zeitliche Vorgaben insgesamt nicht überschritten werden: Die Lehrpersonen können auch ganz auf das Erteilen von Hausaufgaben verzichten. Das Hausaufgabenkonzept wird momentan überarbeitet. |
K
| KRANKHEIT |
| KONTAKT SCHULE - ELTERN In den Klassen werden Kontaktkanäle (Kontaktheft, Hin - und Her Mappe) Schule - Eltern benutzt, für Informationen, welche die Schüler*innen direkt betreffen (Exkursionen, Lager, Lernzielkontrollen). Helfen Sie Ihrem Kind, indem Sie nachfragen, ob die Klassenlehrperson eine Info abgegeben hat. Informieren Sie Ihr Kind auch, wenn etwas für die Klassenlehrperson abgegeben werden soll. Zyklus 2: Bitte visieren Sie die Nachrichten, Informationen und/oder Lernzielkontrollen. |
L
| LÄUSE Jede/Jeder kann Kopfläuse bekommen – gemeinsam werden wir sie wieder los. Die Lausekontrolle findet regelmässig nach den Ferien in der Schule statt. Sollte Ihr Kind von Läusen betroffen sein, werden Sie telefonisch informiert. |
| LEHRPLAN 21 |
| LAGER Die Schule ist grundsätzlich kostenlos. Ausnahmen sind Schulreisen oder Lager. An diesen Kosten müssen sich die Eltern beteiligen. Seit dem Jahr 2006 besteht ein Reglement über die Vergünstigung von Elternbeiträgen an Schullagerkosten. Eltern können bis fünf Wochen vor Lagerbeginn ein Gesuch um eine Reduktion des Elternbeitrages an den Schulverband richten. Massgebend für die Beurteilung ist das steuerbare Einkommen und Vermögen. Genauere Auskünfte erteilt Martina Schott, Gemeindeverwaltung Merzligen, Tel. 032 381 13 67.
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| LEITBILD SCHULE HERMRIGEN-MERZLIGEN-JENS Das Leitbild befindet sich aktuell in Bearbeitung. |
| LERNRAUM / ROTATIONSLEKTION Die zusätzliche Wochenlektion, die sich ergibt, weil wir nur 38 Schulwochen unterrichten, nennen wir im Zyklus 1 Rotationslektion und im Zyklus 2 Lernraum. In dieser Lektion arbeiten die Schüler*innen selbständig. Sie erledigen Arbeiten, die liegen geblieben sind und üben Kompetenzen, die noch etwas Mühe bereiten. |
M
| MATERIAL |
| MEDIEN UND INFORMATIK Informationen rund um Medien und Informatik finden Sie hier: Konzept Medien & Informatik |
O
| ÖFFNUNGSZEITEN DES SCHULHAUSES Standort Hermrigen: Ausserhalb dieser Zeiten bleibt das Schulhaus geschlossen. |
| OKJA |
P
| PSYCHOMOTORIK |
R
| REGLEMENTE |
S
| SCHULARZT Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den zugeteilten Schulen. Er stellt den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Schülerinnen und Schüler sicher und trägt zu möglichst guten, gesundheitlichen Lernvoraussetzungen bei. Dabei hat er einzelne Kinder und Jugendliche ebenso im Blick wie die Schule als Ganzes. Die schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Jahr der Primarstufe und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch. Die Eltern können ihr Kind bei der Schulärztin, dem Schularzt oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen. Sie werden über den Untersuchungstermin durch die Schulleitung und/oder die Gemeinde informiert. |
| SCHULBUS Sie müssen Ihr Kind auf Grund von Krankheit, Arztbesuch usw. vom Schulbus abmelden? Transport Schulweg_Information Eltern(1) |
| SSA - SCHULSOZIALARBEIT Bereits seit einigen Jahren begleitet uns die Schulsozialarbeit im Schulalltag. Schulsozialarbeit ist wichtig, weil sie Schülerinnen und Schülern dabei unterstützt, ihre persönlichen, emotionalen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen. Sie fördert ein positives Schulklima, unterstützt die schulische Entwicklung und trägt zur Inklusion aller Lernenden bei. Schulsozialarbeit ist ebenso eine wertvolle Ressource für die Eltern, Lehrpersonen, Förderlehrkräfte und Fachstellen, da sie in ihrer Funktion präventiv agieren aber auch situationsgerecht reagieren kann. Unser Ansprechpartner an der Schule Hermrigen-Merzligen-Jens ist Michael Graber.
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| SCHWIMMEN Es ist Aufgabe der Schule, den Wasser-Sicherheits-Check WSC durchzuführen. |
| SCHULBESUCHE Bitte planen Sie Schulbesuche frühzeitig und informieren Sie die Lehrpersonen. So können Doppelbesuche verhindert werden und ab und zu gibt es Änderungen im Stundenplan (Projektwochen, Exkursionen usw.).
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| SCHULMATERIAL Angeschriebenes Schulmaterial erleichtert den Schulalltag. Verlorenes Material muss ersetzt werden. Während des Unterrichtes tragen alle Schüler*innen Haussschuhe. Ausnahme: Arbeiten im Werkraum. |
| SCHULWEG «Der Schulweg verbindet als Zwischenglied den Bereich der Schule mit der häuslichen Umgebung. Aufsicht und Verantwortlichkeit liegen (ausser bei Benützung von Transporten, die von der Schule organisiert werden) bei den Eltern.» (AKVB) Das Erleben des Schulweges ist aus pädagogischer Sicht für viele Lernende eine wichtige und prägende Erfahrung. Die Selbständigkeit der Kinder wird auf dem Weg zur Schule gefördert, unterstützt und wichtige Sozialkompetenzen werden täglich gestärkt und trainiert. Um mit möglichen Konflikten umzugehen, werden eigene Strategien entwickelt. Gerade Konflikte und kleine Streitereien können ständige Begleiter des Schulweges werden, ebenso aber positive und schöne Erlebnisse innerhalb einer Kindergruppe. Oftmals werden Konflikte vom Schulweg in den Schulalltag gebracht und die Unterrichtsinhalte geraten gar in den Hintergrund. Wir sind als Schule grundsätzlich bereit, durch Thematisierung im Unterricht zur Verbesserung von konfliktbeladenen Situationen vom Schulweg beizutragen. Übersteigt dies jedoch die zeitlichen Ressourcen während des Unterrichtes, besteht für die Kinder die Möglichkeit, sich via Briefkasten bei Michael Graber (Schulsozialarbeiter) zu melden. In unserer Schule gilt die Regel, dass die Kinder bis und mit der 2. Klasse zu Fuss zur Schule gehen. Wir empfehlen dringend das Tragen eines Leuchtgurtes oder einer Leuchtweste. Leuchtgurte und Leuchtwesten werden von der Schule im Rahmen des Verkehrskundeunterrichts im ersten Schuljahr an alle Kinder verteilt. Ab der 3. Klasse entscheiden die Eltern quartalsweise, ob die Schüler*innen mit dem Schulbus die Schule besuchen oder mit dem Fahrrad. Jeweils vor den Ferien wird von Seiten Gemeinde eine Umfrage erstellt. Wir empfehlen, Velohelm, Leuchtgurt, Leuchtweste oder andere reflektierende Utensilien zu tragen. Bitte überprüfen Sie regelmässig die Verkehrstüchtigkeit der Velos.
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| SCHULZAHNÄRZTLICHER DIENST Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung. Jedem Kind im Kanton Bern soll einmal im Jahr die Zähne kontrolliert werden. 2x im Jahr putzen die Lernenden die Zähne im Unterricht bei einer Fachfrau für Zahnhygiene. In den ersten Schulwochen erhalten Sie Informationen betreffend Besuch Zahnarzt mit Ihren Kindern.
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T
| TAGESSCHULE Die Schule der Gemeinde Jens sowie des Schulverbandes Hermrigen-Merzligen führen gemeinsam seit August 2019 eine Tagesschule. Die Tagesschule findet in den Räumlichkeiten des Schulstandortes Jens (Mehrzweckraum UG) statt. Abmeldungen im Falle von Krankheit, freien Halbtagen und Urlauben müssen bis spätestens um 09.00 Uhr über escola mitgeteilt werden. Gerne erinnern wir Sie daran, dass – sofern es der reguläre Tagesschulbetrieb zulässt – eine spontane Teilnahme am Mittagstisch nach wie vor möglich sein wird. Der Tarif für die spontane Teilnahme beträgt sFr. 15.00 pro Mal und Kind. Dieser Vorzugspreis kommt für dasselbe Kind max. 3 Mal pro Schuljahr zur Anwendung. Ab der 4. spontanen Teilnahme wird wie bei der regulären Teilnahme aufgrund der Berechnung des massgebenden Einkommens abgerechnet. Anmeldungen für die spontane Teilnahme nimmt die Tagesschulleiterin gerne entgegen. |
U
| ÜBERTRITT OBERSTUFE NIDAU |